Rechtsmittelverfahren

Sie sind mit einem gegen Sie ergangenen Strafurteil bzw. mit dem Engagement Ihres Verteidigers in dieser Instanz unzufrieden? Dann zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, um eine Prüfung des bzw. der Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, der Berufung bzw. der Revision vornehmen zu können.

Gerade in der Rechtsmittelinstanz ist es besonders bedeutsam, einen kompetenten und akribisch arbeitenden Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der die etwaigen Fehler der ersten Instanz schnell erkennt und sich auch nicht davor scheut, diese konkret beim Namen zu nennen.

Nicht selten besteht in der Rechtsmittelinstanz ein nicht unerheblicher Zeitdruck. Die Überprüfung eines Urteils mittels der Einlegung der Berufung bedeutet die Möglichkeit eine weitere Tatsacheninstanz zu eröffnen. Hingegen betrifft das Revisionsrecht die Überprüfung von Urteilen auf Rechtsfehler. Das Revisionsgericht überprüft das Urteil zum einen auf eine Verletzung von Verfahrensrechten als auch von sachlichem Recht.

Eine besondere Bedeutung hat die Revision in Verfahren vor dem Landgericht, da die Revision das einzig mögliche Rechtsmittel ist, das Ihnen gegen das anzugreifende Urteil des Landgerichts zur Verfügung steht.

Die Durchführung einer erfolgreichen Revision erfordert neben der genauen Kenntnis der Verfahrensregeln, insbesondere der strengen Formalia, zudem die Sachkenntnis der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung.