Verkehrsstrafrecht

Im öffentlichen Straßenverkehr kann es, ob verschuldet oder unverschuldet, immer wieder zu diversen Gesetzesverstößen oder Unfällen kommen. Diese führen nicht selten zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat. Hier können im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren drohen, weshalb die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt stets zu empfehlen ist.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht kann Ihnen Rechtsanwalt Kai Schnabel die qualifizierte Beratung und Vertretung bieten, die Sie benötigen, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt wird.

Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Die entsprechenden Vorschriften sind in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen, wie beispielsweise dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthalten. Hierbei können Verkehrsstraftaten vielfältig sein und reichen vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, über Trunkenheit im Straßenverkehr oder auch dem Kennzeichenmissbrauch, bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung.

Wiederum werden als Ordnungswidrigkeit jene Taten, wie beispielsweise Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen oder einfache Unfallverursachungen verfolgt.

Ob Ihnen letztendlich eine Verkehrsstraftat oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ist unerheblich. Rechtsanwalt Kai Schnabel berät Sie zum weiteren Vorgehen und vertritt Sie sofern erforderlich auch vor Gericht. Im Rahmen der Beratung werden Sie umfassend betreut und eine individuell erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie mit Ihnen entwickelt.