Herzlich Willkommen bei der Kanzlei am Alten Rathaus in Osthofen
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratungsleistung auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Strafrecht.
Sie finden uns im Herzen Osthofens, gegenüber dem Alten Rathaus, in welchem unteranderem die Osthofener Stadtverwaltung zu finden ist.
Unsere neu sanierten Altbauräumlichkeiten befinden sich in der sogenannten „Alten Mitte“ und somit verkehrsgünstig im Herzen von Osthofen.
Sofern Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, sind es vom Osthofener Bahnhof nur wenige Gehminuten.
Verkehrsrecht
Nicht selten sind „Recht haben und Recht bekommen“ zweierlei.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und der damit verbundenen fachlichen Expertise, vertritt Sie Rechtsawalt Kai Schnabel umfassend im Verkehrsrecht.
Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallrecht). Das Verkehrszivilrecht bietet, bedingt durch die seit Jahren anhaltende Kürzungspraxis der Kfz-Versicherer, nicht nur ein grundsätzliches Konfliktpotential, sondern auch eine latente Gefahr, am Ende der Schadenabwicklung noch immer einen Restschaden für den Geschädigten aufzuweisen.
Damit „Recht haben und Recht bekommen“ Hand in Hand gehen können, sollte die anwaltliche Beratung bereits unmittelbar nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen werden. Um dem sprichwörtlichen Kampf „David gegen Goliath“ gewachsen zu sein, kontaktieren Sie uns daher umgehend.
Sie erhalten eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung.
Strafrecht
Als Strafverteidiger betreuen wir Mandate aus allen Bereichen des klassischen Strafrechts. Dazu gehören sowohl strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Strafverfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht wie auch beispielsweise die Verteidigung bei Untersuchungshaft oder in der Berufung und der Revision.
Die persönliche und bundesweite Vertretung, gleichwohl in welchem Stadium eines gegen Sie eingeleiteten Ermittlungs- bzw. Strafverfahren können wir dank elektronischer Kommunikation und einem umfangreichen Netzwerk gewährleisten. Die Verteidigung erfolgt unabhängig von dem konkreten Tatvorwurf.
Herr Rechtsanwalt Schnabel verteidigt Sie engagiert unter anderem im allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht, im Sexualstrafrecht, im Verkehrsstrafrecht, sowie im Rechtsmittelverfahren.
Als besonderen Service gewährleisten wir für den Fall einer Festnahme oder einer Durchsuchung eine 24 stündige Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr. Somit sind wir auch in dringenden Fällen stets für Sie erreichbar.