Beratung von Kfz-Werkstätten und Autohäusern

Sie sind Inhaber einer Kfz-Werkstatt oder eines Autohauses? Ihr Kunde bezahlt Ihre Rechnung nicht oder er macht Ihnen gegenüber Mängel an einem verkauften oder an einem in Stand gesetzten Fahrzeug geltend?

Kunden haben häufig eigene Vorstellungen wie eine Auftragsabwicklung zu erfolgen hat. Hieraus ergibt sich auch immer ein gewisses Konfliktpotenzial, welches nicht selten in Meinungsverschiedenheiten endet, so dass das schnelle Hinzuziehen eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes (Fachanwalt) ratsam ist.

Nicht selten bieten auch etwaige Mängel an einem verkauften oder in Stand gesetzten Fahrzeug Anlass zu Diskussionen mit dem Kunden. Um diesen letztendlich doch zufriedenzustellen und ihn nicht als Kunden zu verlieren, werden Ihrerseits häufig Zugeständnisse gemacht, die bereits bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise, unterbleiben sollten. Aus jenen Zugeständnissen kann nicht selten auch ein neuer Anspruch des Kunden gegen Sie erwachsen. Daher ist es auch in diesen Fällen ratsam, sich frühzeitig über die rechtliche Handhabung und Ihre Rechte bei einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) beraten zu lassen. .

Bei Meinungsverschiedenheiten mit Kunden bedarf es neben einem Verhandlungsgeschick selbst verständlich auch immer der Kenntnis der Rechtslage, sowie der aktuellen bzw. der ständigen Rechtsprechung in dem zuständigen Gerichtsbezirk.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Herr Schnabel über jene Attribute. Somit sind Sie beispielsweise im Falle von vorgeschobenen Mängeln an dem verkauften oder in Stand gesetzten Fahrzeug bestmöglich beraten. Im Bestfall gelingt es uns dazu beizutragen, dass Ihnen auch dieser Kunde weiterhin erhalten bleibt.