Strafrecht

Der anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Kai Schnabel liegt im Strafrecht. Das Strafrecht untergliedert sich in verschiedene Bereiche. Herr Rechtsanwalt Schnabel verteidigt Sie engagiert im allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht, im Sexualstrafrecht, im Verkehrsstrafrecht, sowie im Rechtsmittelverfahren. Darüber hinaus steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schnabel auch als Opfer einer Straftat, als Nebenklagevertreter, mit Rat und Tat zur Seite.
Sofern Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, empfehle ich Ihnen stets die „goldene Regel“ – keine Aussage ohne meinen Anwalt – zu beherzigen.
In der Regel verkennen Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren, dass regelmäßig durch jede Äußerung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden in dem gegen Sie geführten Ermittlungs- bzw. Strafverfahren Fakten geschaffen werden, die sich in der Regel im Nachhinein schwer entkräften lassen.
Rechtsanwalt Kai Schnabel berät Sie zu allen strafrechtlichen Fragestellungen unabhängig von dem tatsächlichen Tatvorwurf.
Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass es in keinem anderen Rechtsgebiet wie im Strafrecht auch in den Nachtstunden zu Festnahmen oder Verhaftungen kommen kann, hält die Kanzlei Am Alten Rathaus Osthofen nunmehr eine 24-Stunden -Anwaltsnotrufnummer unter der Telefonnummer 06242 – 9128870 für Sie vor. Somit wird auch in den Nachtstunden gewährleistet, dass Sie in unausweichlichen Notsituationen anwaltlich beraten werden können.
Tiefergehende Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:
Sie haben bereits das 14. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet und Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt?