Sexualstrafrecht

Ihnen ist der Tatvorwurf eines Delikts gemäß § 174 – § 184g StGB und somit gegen die sexuelle Selbstbestimmung eröffnet worden?

Im Bereich des Sexualstrafrechts ist in besonderem Maß hervorzuheben, dass die Quote der Fälle, in denen eine Falschbeschuldigung zu Lasten des Beschuldigten erfolgt, überproportional hoch.

Es bedarf konsequenter Verteidigungshandlungen, Spezialwissen sowie Erfahrung, um diese unzutreffenden Beschuldigungen zu entkräften. Häufig erfolgt eine Falschbeschuldigung im Rahmen von familiären Krisensituationen.

Der Tatvorwurf betrifft somit auch immer Ihren Intimbereich und belastet nicht nur Sie, sondern auch Ihr direktes soziales Umfeld. Schon die Kenntnis von der Einleitung bzw. der Durchführung eines gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens kann für Sie in erheblichem Maße existenzbedrohlich sein.

Denkbar ist zum Beispiel, dass der Arbeitgeber im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen am Arbeitsplatz von dem Tatvorwurf erfährt oder dass die Familie bei Ermittlungshandlungen im familiären Umfeld hiervon Kenntnis erlangt. Weiterhin ist in diesem Bereich stets zu berücksichtigen, dass das Gesetz bei derartigen Tatvorwürfen zumeist empfindliche Freiheitsstrafen vorsieht. Sollten Sie sich dem Tatvorwurf in diesem Rechtsgebiet ausgesetzt sehen, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.